Bekanntgabe gem. §
21 StromNEV der Antragstellung auf Genehmigung
der Netznutzungsentgelte gemäß § 23 a EnWG
Die Elektrizitätsvereinigung Böbing
hat am 27.08.2007 die Verlängerung der seit 01.10.2006
geltenden Netznutzungsentgelte bis 31.12.2008 für den
Zugang zu ihrem Elektrizitätsversorgungsnetz
gemäß EnWG und den zugehörigen Verordnungen
bei der Regierung von
Oberbayern als zuständige Landesregulierungsbehörde
beantragt.