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Bekanntgabe gem. § 21 StromNEV der Antragstellung auf Genehmigung
der Netznutzungsentgelte gemäß § 23 a EnWG

Die Elektrizitätsvereinigung Böbing hat am 27.08.2007 die Verlängerung der seit 01.10.2006
geltenden Netznutzungsentgelte bis 31.12.2008 für den Zugang zu ihrem Elektrizitätsversorgungsnetz
gemäß EnWG und den zugehörigen Verordnungen bei der Regierung von
Oberbayern als zuständige Landesregulierungsbehörde beantragt.


 

 

 

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