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Preisblatt Netz der Elektrizitätsvereinigung Böbing e.G.

gültig ab  01.01.2012

Zählpunkte mit Leistungsmessung
Netznutzungsentgelte
Jahresbenutzungsdauer
< 2.500h/a
Jahresbenutzungsdauer
> 2.500h/a
Entnahme aus
Leistungspreis
€/(kW·a)
Arbeitspreis
Cent/kWh
Leistungspreis
€/(kW·a)
Arbeitspreis
Cent/kWh
Niederspannungsnetz (NS)
3,66
5,68
112,52
1,33
Preise für Reserveinanspruchnahme
0-200 h
€/(kW·a)
200-400 h
€/(kW·a)
400-600 h
€/(kW·a)
 
Entnahme in
Niederspannungsnetz (NS)
57,26
68,71
80,16
 
 
Zählpunkte ohne Leistungsmessung
Netznutzungsentgelte
Grundpreis €/a
Arbeitspreis ct/kWh
Kunden ohne Leistungsmessung NS-Netz
22,95
5,52
Speicherheizung, unterbrechbare Versorgungseinrichtungen
0,00
2,00

Sonderformen der Netznutzung gemäß StromNEV § 19
§ 19 (1) zeitlich begrenzte hohe Leistungsabnahme
Monatsleistungspreis €/(kW*Monat)
Arbeitspreis ct/kWh
Entnahme aus dem NS-Netz
18,75
1,33

Verrechnungspreise
Messstellenbetrieb
€/a
Messung
€/a
Abrechnung
€/a
Zählpunkte mit Leistungsmessung
Monatliche/tägliche Bereitstellung der Messdaten
     
Niederspannungsmessung je Zählpunkt
294,70
86,06
216,26
Bei Mittelspannungskunden mit niederspannungsseitiger Mes-sung erhöhen sich zum Ausgleich der Umspannungs-verluste die Leistungs- und Arbeitswerte für die Abrechnung um    
3%
Zählpunkte ohne Leistungsmessung
€/a
€/Vorgang
€/Vorgang
Eintarifzähler
9,82
1,50
11,82
Zweitarifzähler einschl. Tarifschaltung
19,65
2,25
11,99

Blindstrom Cent/kVarh
Bezug induktiver Blindarbeit ≥ 50% der Wirkarbeit bei Leistungsmessung im NS-Netz
1,28


Sonstige Entgelte
Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz Cent/kWh
für die ersten 100.000 kWh

0,002 1)

oberhalb 100.000 kWh

0,050 1)

oberhalb von 100.000 kWh 3)

0,025 1)

Umlage gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV Cent/kWh
für die ersten 100.000 kWh

0,151 2)

oberhalb 100.000 kWh

0,050 2)

oberhalb von 100.000 kWh 3)

0,025 2)

1) Die ausgewiesenen Werte entsprechen den veröffentlichten Werten des BDEW 2012 und werden auf auf den jeweils gültigen Wert angepasst.
2) Die ausgewiesenen Werte entsprechen den Werten des Beschlusses der Bundesnetzagentur (BK8-11-024).
3) sofern Unternehmen des Produzierenden Gewerbes gem. § 9 Abs. 7 Satz 3 KWKG
Die Entgelte verstehen sich zuzüglich der zum Leistungszeitpunkt jeweils geltenden Konzessionsabgabe und Umsatzsteuer.