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Privatkunden-Produkte „Böbing spezial“ ab 01. 03. 2012

Bedingungen

Als Energieversorgungsunternehmen sind wir bemüht, im Interesse aller unserer Kunden, Personal- und
Sachkosten einzusparen. Dieses Bemühen bedarf jedoch auch Ihrer Unterstützung: Deshalb bieten wir unseren Kunden auch ein sogenanntes Privatkunden-Produkt mit dem Namen „Böbing spezial“ an.
Sie kommen in den Genuss des Privatkunden-Produktes „Böbing spezial“, wenn Sie an unserem monatlichen Lastschrift-Einzugsverfahren teilnehmen und Ihr Konto dabei eine ausreichende Deckung aufweist oder wenn Sie einen Dauerauftrag in der monatlich vereinbarten Pauschalenhöhe eingerichtet haben und somit Ihre monatlichen Strompauschalen für die Dauer eines Geschäftsjahres (1.1.-31.12.) ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand auf unserem Konto gutgeschrieben werden.
Bei Kunden, die diese Bedingungen nicht erfüllen, kommt das Preisblatt für die Grund- und Ersatzversorgung ab 01.02.2011 zur Anwendung.

Preisübersicht

 
Nettopreis

Bruttopreis
(inkl. 19 % MwSt)
A: Eintarif
Cent/kWh
19,12
22,76
Grundpreis (= mtl. 8,90 € brutto)
€/Jahr
89,75
106,80

B: Doppeltarif
mit Schwachlastregelung
Tag Cent/kWh
19,85
23,63
  Nacht Cent/kWh
17,32
20,61
Grundpreis (= mtl. 10,80 € brutto) €/Jahr
108,91
129,60

C: Höchstpreisbegrenzung
(bei Kleinverbrauch)
Cent/kWh
26,23
31,21
Grundpreis €/Jahr
23,85
28,38

D: Doppeltarif Tag Cent/kWh
19,85
23,63
(bei gemeinsamer Messung
z.B. Nachtspeicher)
Nacht Cent/kWh
13,80
16,43
Grundpreis (= mtl. 10,80 € brutto) €/Jahr
108,91
129,60

E: Doppeltarif Tag Cent/kWh
16,42
19,54
(bei getrennter Messung
z.B. Raumheizung, Wärmepumpe)
Nacht Cent/kWh
13,30
15,83
Grundpreis (= mtl. 7,00 € brutto) €/Jahr
70,59
84,00

Der Sonderpreis für Heizungsstrom (E) gilt nur in Verbindung mit einem Vollstromversorgungsvertrag.


F: Ökostrom „Böbing spezial“ aus 100 % Erneuerbarer Energien     

Eintarif   Cent/kWh
20,02
23,82
Grundpreis   €/Jahr
90,18
107,31

Die Niedertarifzeit dauert bis auf weiteres von 22 – 6 Uhr. Grundlage für dieses Preisblatt sind die allgemeinen Tarifbestimmungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden. Bitte beachten Sie die Stromlieferbedingungen.
Die Arbeits- und Verbrauchspreise sowie die Höchstpreisbegrenzung enthalten: a) eine anteilige Konzessionsabgabe, die an die Gemeinde abgeführt wird (derzeit 0,61 Ct/kWh bei Schwachlastregelung bzw. 1,02 Ct/kWh für sonstige Stromlieferungen), b) die Stromsteuer von derzeit 2,05 Cent/kWh  (Steuerbefreiungen werden nach Vorlage des notwendigen Erlaubnisscheines des Hauptzollamtes Rosenheim entsprechend berücksichtigt), c) die Belastungen aus dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz sowie aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19 %.