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Preisblatt Netz der Elektrizitätsvereinigung Böbing e.G.

gültig ab  01.01.2016

Zählpunkte mit Leistungsmessung
Netznutzungsentgelte
Jahresbenutzungsdauer
< 2.500 h/a
Jahresbenutzungsdauer
> 2.500 h/a
Entnahme aus
Leistungspreis
€/(kW·a)
Arbeitspreis
Cent/kWh
Leistungspreis
€/(kW·a)
Arbeitspreis
Cent/kWh
Niederspannungsnetz (NS)
4,15
6,20
119,36
1,59
Preise für Reserveinanspruchnahme
0-200 h
€/(kW·a)
200-400 h
€/(kW·a)
400-600 h
€/(kW·a)
 
Entnahme in
Niederspannungsnetz (NS)
64,66
77,59
90,53
 
 
Zählpunkte ohne Leistungsmessung
Netznutzungsentgelte
Grundpreis €/a
Arbeitspreis ct/kWh
Haushalts-, landwirtschaftlicher, gewerblicher und sonstiger Bedarf, Niederspannungsnetz (NS)
24,00
6,06
Unterbrechbare Versorgungseinrichtungen § 14a EnWG mit Speicherheizung, Elektro-Wärmepumpen
0,00
2,40

Sonderformen der Netznutzung gemäß StromNEV § 19
§ 19 (1) zeitlich begrenzte hohe Leistungsabnahme
Monatsleistungspreis €/(kW*Monat)
Arbeitspreis ct/kWh
Entnahme aus dem NS-Netz
19,89
1,59

Verrechnungspreise
Messstellenbetrieb
€/a
Messung
€/a
Abrechnung
€/a
Zählpunkte mit Leistungsmessung
Monatliche/tägliche Bereitstellung der Messdaten
     
Niederspannungsmessung je Zählpunkt
294,70
86,06
216,26
Zählpunkte ohne Leistungsmessung
€/a
€/Vorgang
€/Vorgang
Eintarifzähler
9,82
1,50
11,82
Zweitarifzähler einschl. Tarifschaltung
19,65
2,25
11,99
Zweirichtungszähler
12,22
2,25
11,99

Sonstige Entgelte
Blindmehrarbeit Cent/kWh
Bezug induktiver Blindarbeit * 3)
Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 4) Cent/kWh
Kategorie A: für die ersten 1.000.000 kWh

0,445 1)

Kategorie B: oberhalb 1.000.000 kWh

0,040 1)

Kategorie C: oberhalb von 1.000.000 kWh 2)

0,030 1)

Umlage gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV Verbrauchszone Cent/kWh
Letztverbrauchergruppe A: für die ersten 1.000.000 kWh

0,378 1)

Letztverbrauchergruppe B: oberhalb 1.000.000 kWh

0,050 1)

Letztverbrauchergruppe C: oberhalb von 1.000.000 kWh 2)

0,025 1)

Offshore-Haftungsumlage Umlage gemäß § 17f EnWG-Novelle Cent/kWh
Letztverbrauchergruppe A: für die ersten 1.000.000 kWh

0,040 1)

Letztverbrauchergruppe B: oberhalb 1.000.000 kWh

0,027 1)

Letztverbrauchergruppe C: oberhalb von 1.000.000 kWh 2)

0,025 1)

Umlage abschaltbare Lasten §18 AbLaV 5) Cent/kWh
Letztverbraucher

0,0 1)


1)
Preise werden gemäß der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber (www.eeg-kwk.net) angepasst.

2) sofern Unternehmen des Produzierenden Gewerbes gem. § 9 Abs. 7 Satz 3 KWKG

3) Gemäß dem Beschluss BK6-13-042 wird die Berechnung von Blindmehrarbeitsmengen ausgesetzt. Die Aussetzung stellt keinen grundsätzlichen Verzicht auf die Verrechnung von Entgelten für Blindmehrarbeit bzw. der Verrechnung anderweitiger Kompensationen bei Überschreitung der Grenzen für Blindarbeit dar. Die vereinbarten Grenzen für den Bezug von Blindenergie im Netzanschlussvertrag sind unverändert jederzeit einzuhalten.

4) Aufgrund der laufenden Novellierung zum KWKG ist noch offen, auf welcher Basis die Aufschläge der KWKG-Umlage 2016 erfolgen. Im Preisblatt ist die Gültigkeit des aktualisierten KWKG in 2016 unterstellt. Es werden die KWKG-Umlage gemäß der Veröffentlichung der Übertragungsnetzbetreiber auf der Internetseite www.netztransparenz.de berechnet.

5) Die Verordnung ist zum 31.12.2015 ausgelaufen. Die Umlage wird deshalb in 2016 nicht erhoben. Eine Verlängerung der Verordnung wird derzeit diskutiert. Es wird die Umlage gemäß der Veröffentlichung der Übertragungsnetzbetreiber auf der Internetseite www.netztransparenz.de berechnet.


Die Entgelte verstehen sich zuzüglich der zum Leistungszeitpunkt jeweils geltenden Konzessionsabgabe und Umsatzsteuer.