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Preisblatt Netz der Elektrizitätsvereinigung Böbing e.G.
gültig ab 01.01.2016
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Zählpunkte mit Leistungsmessung |
Netznutzungsentgelte |
Jahresbenutzungsdauer
< 2.500 h/a |
Jahresbenutzungsdauer
> 2.500 h/a |
Entnahme aus |
Leistungspreis
€/(kW·a) |
Arbeitspreis
Cent/kWh |
Leistungspreis
€/(kW·a) |
Arbeitspreis
Cent/kWh |
Niederspannungsnetz (NS) |
4,15 |
6,20 |
119,36 |
1,59 |
Preise für Reserveinanspruchnahme |
0-200 h
€/(kW·a) |
200-400 h
€/(kW·a) |
400-600 h
€/(kW·a) |
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Entnahme in |
Niederspannungsnetz (NS) |
64,66 |
77,59 |
90,53 |
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Zählpunkte ohne Leistungsmessung |
Netznutzungsentgelte |
Grundpreis €/a |
Arbeitspreis ct/kWh |
Haushalts-, landwirtschaftlicher, gewerblicher und sonstiger Bedarf, Niederspannungsnetz (NS) |
24,00 |
6,06 |
Unterbrechbare Versorgungseinrichtungen § 14a EnWG mit Speicherheizung, Elektro-Wärmepumpen |
0,00 |
2,40 |
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Sonderformen der Netznutzung gemäß StromNEV § 19 |
§ 19 (1) zeitlich begrenzte hohe Leistungsabnahme |
Monatsleistungspreis €/(kW*Monat) |
Arbeitspreis ct/kWh |
Entnahme aus dem NS-Netz |
19,89 |
1,59 |
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Verrechnungspreise |
Messstellenbetrieb
€/a |
Messung
€/a |
Abrechnung
€/a |
Zählpunkte mit Leistungsmessung
Monatliche/tägliche Bereitstellung der Messdaten |
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Niederspannungsmessung je Zählpunkt |
294,70 |
86,06 |
216,26 |
Zählpunkte ohne Leistungsmessung |
€/a |
€/Vorgang |
€/Vorgang |
Eintarifzähler |
9,82 |
1,50 |
11,82 |
Zweitarifzähler einschl. Tarifschaltung |
19,65 |
2,25 |
11,99 |
Zweirichtungszähler |
12,22 |
2,25 |
11,99 |
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Sonstige Entgelte |
Blindmehrarbeit |
Cent/kWh |
Bezug induktiver Blindarbeit |
* 3) |
Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 4) |
Cent/kWh |
Kategorie A: für die ersten 1.000.000 kWh |
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Kategorie B: oberhalb 1.000.000 kWh |
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Kategorie C: oberhalb von 1.000.000 kWh 2) |
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Umlage gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV |
Verbrauchszone |
Cent/kWh |
Letztverbrauchergruppe A: für die ersten 1.000.000 kWh |
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Letztverbrauchergruppe B: oberhalb 1.000.000 kWh |
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Letztverbrauchergruppe C: oberhalb von 1.000.000 kWh 2) |
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Offshore-Haftungsumlage Umlage gemäß § 17f EnWG-Novelle |
Cent/kWh |
Letztverbrauchergruppe A: für die ersten 1.000.000 kWh |
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Letztverbrauchergruppe B: oberhalb 1.000.000 kWh |
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Letztverbrauchergruppe C: oberhalb von 1.000.000 kWh 2) |
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Umlage abschaltbare Lasten §18 AbLaV 5) |
Cent/kWh |
Letztverbraucher |
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1) Preise werden gemäß der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber (www.eeg-kwk.net) angepasst.
2) sofern Unternehmen des Produzierenden Gewerbes gem. § 9 Abs. 7 Satz 3 KWKG
3) Gemäß dem Beschluss BK6-13-042 wird die Berechnung von Blindmehrarbeitsmengen ausgesetzt. Die Aussetzung stellt keinen grundsätzlichen Verzicht auf die Verrechnung von Entgelten für Blindmehrarbeit bzw. der Verrechnung anderweitiger Kompensationen bei Überschreitung der Grenzen für Blindarbeit dar. Die vereinbarten Grenzen für den Bezug von Blindenergie im Netzanschlussvertrag sind unverändert jederzeit einzuhalten.
4) Aufgrund der laufenden Novellierung zum KWKG ist noch offen, auf welcher Basis die Aufschläge der KWKG-Umlage 2016 erfolgen. Im Preisblatt ist die Gültigkeit des aktualisierten KWKG in 2016 unterstellt. Es werden die KWKG-Umlage gemäß der Veröffentlichung der Übertragungsnetzbetreiber auf der Internetseite www.netztransparenz.de berechnet.
5) Die Verordnung ist zum 31.12.2015 ausgelaufen. Die Umlage wird deshalb in 2016 nicht erhoben. Eine Verlängerung der Verordnung wird derzeit diskutiert. Es wird die Umlage gemäß der Veröffentlichung der Übertragungsnetzbetreiber auf der Internetseite www.netztransparenz.de berechnet. |
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Die Entgelte verstehen sich zuzüglich der zum Leistungszeitpunkt jeweils geltenden Konzessionsabgabe und Umsatzsteuer. |
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