Anmeldung einer Ladeeinrichtung
Sie beabsichtigen, sich für Ihr Elektrofahrzeug eine Wallbox in Ihrer Garage oder an Ihrem Stellplatz zu installieren?
Dann beachten Sie bei Ihrem Vorhaben bitte die Melde- und Genehmigungspflichten laut technischer Anschlussbedingungen (TAB). Diese sehen vor, dass Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge beim zuständigen Netzbetreiber anmelde- bzw. zustimmungspflichtig sind.
Es gelten folgende Grenzen für Ladeeinrichtungen am Netzanschluss:
Ladeeinrichtung |
anmeldepflichtig |
zustimmungspflichtig |
Bemessungsleistung ≤ 12 kVA |
ja |
nein |
Bemessungsleistung > 12 kVA |
ja |
ja |
Für die Anmeldung einer fest installierten Ladeeinrichtung verwenden Sie bitte das nachstehende Formular „Anmeldung einer Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge“.
> Anmeldeformular für einer Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge als PDF
Zum Ausfüllen am Bildschirm, danach bitte ausdrucken und unterschreiben.