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Preise für Privatkundenprodukt "Böbing spezial" ab 01.04.2026

 
Einheit
Nettopreis

Bruttopreis
(inkl. 19 % MwSt)
T20: Eintarif      
Arbeitspreis
Cent/kWh
25,13
29,90
Grundpreis
€/Monat
11,15
13,27

T25/T60: Doppeltarif mit Schwachlastregelung
Arbeitspreis Tag Cent/kWh
25,73
30,62
  Nacht Cent/kWh
24,20
28,80
Grundpreis €/Monat
12,77
15,20

T25/T70: Doppeltarif (bei gemeinsamer Messung z.B. Nachtspeicher)
Arbeitspreis Tag Cent/kWh
25,73
30,62
  Nacht Cent/kWh
18,37
21,86
Grundpreis €/Monat
12,77
15,20

T89/T71: Doppeltarif für unterbrechbare Versorgung (bei getrennter Messung
z.B. Raumheizung,Ladeeinrichtung)
Arbeitspreis Tag Cent/kWh
19,49
23,19
  Nacht Cent/kWh
18,37
21,86
Grundpreis €/Monat
5,88
7,00

THzWp: Doppeltarif für Wärmepumpe
Arbeitspreis Tag Cent/kWh
19,49
23,19
  Nacht Cent/kWh
18,37
21,86
Grundpreis €/Monat
5,88
7,00

THzKaskade: Eintarif für Wärmepumpe (z.B bei Kaskadenmessung)
Arbeitspreis   Cent/kWh
18,89
22,48
Grundpreis €/Monat
5,88
7,00

TÖkoSpez: Eintarif aus 100% Erneuerbarer Energien

Arbeitspreis   Cent/kWh
26,13
31,09
Grundpreis   €/Monat
11,15
13,26

TÖkoHz: Doppeltarif für Wärmepumpe aus 100 % Erneuerbarer Energien

Arbeitspreis Tag Cent/kWh
20,49
24,38
  Nacht Cent/kWh
19,37
23,05
Grundpreis   €/Monat
5,88
7,00

TÖkoHzET: Eintarif für Wärmepumpe (z.B bei Kaskadenmessung)
aus 100 % Erneuerbarer Energien
Arbeitspreis   Cent/kWh
19,89
23,67
Grundpreis   Cent/kWh
19,37
23,05

Ergänzende Preisinformationen für Tarif "Böbing spezial" ab 01.04.2026

Die genannten Preise beziehen sich auf eine konventionelle Messeinrichtung. Sollte bei Ihnen eine moderne Messeinrichtung bzw. eine intelligente Messeinrichtung installiert sein, gilt für Sie das Preisblatt Ihres Messstellenbetreibers nach MsbG.


Im Strompreis sind enthalten:

EEG-Umlage
  Cent/kWh
0,000
 
KWKG-Umlage   Cent/kWh
0,446
 
Aufschlag für besondere Netznutzung Cent/kWh
1,559
 
Umlage nach §17f Abs.5 Energiewirtschaftsgesetz
Cent/kWh
0,941
 
Umlage nach §18 Verordnung zu abschaltbaren Lasten Cent/kWh
0,000
 
Für Wärmepumpentarife entfällt die Umlage nach §17f Abs.5 Energiewirtschaftsgesetz
Stromsteuer   Cent/kWh
2,050
 
Konzessionsabgabe Cent/kWh
1,020
 
Konzessionsabgabe Niedertarif Cent/kWh
0,610
 
Konzessionsabgabe Sonderverträge Cent/kWh
0,110
 
Netzentgelte für Entnahme ohne Leistungsmessung Cent/kWh
7,240
 
Netzentgelte für unterbrechbare Versorgungseinrichtungen §14a EnWG Cent/kWh
1,910
 
Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß §14a EnWG nach entsprechender Modulvereinbarung

Mehrwertsteuer 19 %

   

Die Niedertarifzeit dauert bis auf weiteres von 22 – 6 Uhr.
Zahlungsmöglichkeiten: SEPA-Lastschriftmandat oder Banküberweisung

Nach § 118 Abs. 5a EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, ein fiktives Preisblatt zu veröffentlichen, das sich ohne Berücksichtigung des reduzierten Übertragungsnetzentgeltes ergeben hätte. Dieser Veröffentlichungspflicht kommen wir nach auf unserer Homepage unter
https://ev-boebing.de/htmls/netznutzung-preise-2026-fiktiv.htm

Bitte beachten Sie die allgemeinen Stromlieferbedingungen.
Diese sind auf der Internetseite www.ev-boebing.de veröffentlicht.
Es gelten die Regelungen zur Preisanpassung gemäß Kapitel V Ziffer 2.4 der allgemeinen Stromlieferbedingungen.