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Referenzpreisblatt 2016 der Elektrizitätsvereinigung Böbing e.G.

gemäß § 120 Abs. 4 Satz 1 EnWG für die Ermittlung der Entgelte für dezentrale Einspeisungen

Zählpunkte mit Leistungsmessung
Netznutzungsentgelte
Jahresbenutzungsdauer
< 2.500 h/a
Jahresbenutzungsdauer
> 2.500 h/a
Entnahme aus
Leistungspreis
€/(kW·a)
Arbeitspreis
Cent/kWh
Leistungspreis
€/(kW·a)
Arbeitspreis
Cent/kWh
direkt vorgelagerte fremde Ebene 1)
9,13
3,65
88,48
0,48
Niederspannungsnetz (NS)
3,92
5,87
112,86
1,51

1): Diese Preise kommen bei Einspeisungen in die Niederspannungsebene zum Ansatz.

Für Bestandsanlagen vor dem 01.01.2018 mit volatiler Erzeugung werden die vermiedenen Netzentgelte gemäß § 120 Abs. 3 EnWG i.V.m. § 18 Abs. 5 StromNEV wie folgt reduziert:
- ab dem 01.01.2018 um ein Drittel;
- ab dem 01.01.2019 um zwei Drittel;
- ab dem 01.01.2020 erfolgt keine Vergütung mehr.
 

 

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