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EEG-Transparenzverpflichtung

Gemäß § 15 EEG sind Netzbetreiber verpflichtet, die für die Ermittlung der auszugleichenden Energiemengen und Vergütungszahlungen erforderlichen Angaben bis zum 30. September des Folgejahres zu veröffentlichen.

Zahlen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz im Jahr 2014
In unserem Netzgebiet sind im Kalenderjahr 2013 folgende Mengen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingespeist worden. Die dafür gezahlte Vergütung an die Anlagenbetreiber ist angegeben.

 
EEG Primärenergieart kWh
       
§ 6 Wasserkraft 5.284 664,20
§ 7 Deponiegas, Klärgas und Grubengas 0  
§ 8 Biomasse, Biogas 0  
§ 9 Geothermie 0  
§ 10 Windenergie 0  
§ 11 Solare Strahlungsenergie (Photovoltaik) 1.792.733 646.424,86
       
Gesamt: Einspeisungen nach dem EEG 1.798.017 647.089,06
 
Vermiedene Netznutzungsentgelte, die gegenüber dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber in Abzug gebracht wurden, sind in der Tabelle nicht berücksichtigt.

Der EEG-pflichtige Letztverbraucherabsatz in unserem Netzgebiet beträgt 4.183.356 kWh.